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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Das Universitätsklinikum Heidelberg betreibt den Verkauf von  Corporate Design/ Merchandise Artikeln aus Gründen der Öffentlichkeitsarbeit.

Die Preise beinhalten lediglich die dem Universitätsklinikum Heidelberg
anfallenden Kosten und Versand, Gewinne werden keine erwirtschaftet.


1. Vertragsgrundlagen

Allen Verträgen, die der Kunde über das Internet oder mittels sonstiger Fernkommunikationsmittel mit dem Universitätsklinikum Heidelberg abschließt, liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Diese erkennt der Kunde mit seiner Bestellung an.

 

2. Angebot und Vertragsschluß

2.1. Die schriftlich, fernmündlich, per Internet oder per Email erteilten Bestellungen des Kunden sind verbindliche Angebote, an die der Kunde grundsätzlich eine Woche gebunden ist. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder Übersendung bzw. Übergabe der Ware innerhalb dieser Wochenfrist zustande.

2.2. Etwaige Lieferhindernisse werden dem Kunden unverzüglich, spätestens jedoch binnen zwei Wochen, mitgeteilt.

2.3. Die Angebote sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung und Verfügbarkeit der Ware, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine Lieferunmöglichkeit oder Nichteinhaltung von Lieferterminen wegen gänzlicher oder teilweiser Nichtverfügbarkeit der Ware berechtigt den Kunden nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen, jedoch mindestens vierzehntägigen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte stehen dem Kunden in diesem Fall nicht zu.

2.4. Teillieferungen sind zulässig.

 

3. Rückgaberecht

3.1. Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, hat er das Recht, gelieferte Waren, die er über das Internet oder unter Verwendung sonstiger Fernkommunikationsmittel  gekauft hat, ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung an uns zurückzugeben. Diese Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann der Kunde die Rücknahme auch durch ein bloßes Rücknahmeverlangen in Textform, also per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.

3.2. Die Ware ist in einem einwandfreien Zustand einschließlich aller unbeschädigten Verpackungsteile und in einem versicherten Postpaket  zurückzusenden. Eine unversicherte Versandart kommt nur dann in Betracht, wenn es sich um Kleinteile oder Waren von geringerem Wert handelt, die dem Kunden auch  nicht mit Postpaket zugesandt wurden.

3.3. Rücksendungen gehen zu Lasten des Käufers . Unfrei versandte Rücksendungen werden von uns grundsätzlich nicht angenommen, sondern von der Post umgehend an den Absender zurückgesandt.

3.4. Ein Rückgaberecht besteht grundsätzlich nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht auf den Websites des Universitätsklinikums Heidelberg angeboten und in unserem Sortiment nicht geführt, sondern auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden extra für ihn bestellt werden oder die nach Vorgaben des Kunden hergestellt oder bearbeitet worden sind.

 

4. Erstattung des Kaufpreises bei Rückgabe

4.1. Unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen nach Rückerhalt der Ware wird das Universitätsklinikum Heidelberg die Erstattung des gezahlten Kaufpreises vornehmen. Hierzu hat der Kunde rechtzeitig, spätestens mit der Rücksendung, seine Kontoverbindung bekannt zu geben.

4.2. Eine Erstattung der vom Kunden für die Zusendung der Ware an uns gezahlten Versandkosten erfolgt nicht, es sei denn, es handelt sich um einen Gewährleistungsfall.

4.3. Ein Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Kaufpreises besteht nicht, wenn der Wert der Ware durch Gebrauch, der über die übliche Prüfung der Ware, wie sie dem Kunden auch in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre, hinausgeht, durch Beschädigung der Ware oder ihrer Verpackung oder durch sonstige Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, gemindert ist. In diesem Fall wird das Universitätsklinikum Heidelberg einen im Einzelfall angemessenen Abzug für die Wertminderung vornehmen. Sollte die Wertminderung des Kaufgegenstandes so erheblich sein, das uns ein Wiederverkauf der Ware unmöglich oder nur mit unvertretbaren Verlusten möglich ist, ist eine Rücknahme der Kaufsache grundsätzlich ausgeschlossen.

 

5. Preise und Versandbedingungen

5.1. Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung auf den Internetseiten dargestellt wurden. Eine Korrektur offensichtlicher Irrtümer bleibt uns vorbehalten.

5.2. Alle Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese ist auf Wunsch des Kunden getrennt ausweisbar, soweit die Ware nicht als "Gelegenheit" der Differenzbesteuerung nach § 25a Abs. 2 UStG unterliegt oder soweit nicht aus anderen Gründen - z.B. bei Kommissionsgeschäften - ein separater Ausweis ausgeschlossen ist. Für Kunden außerhalb der EU gilt Brutto für Netto.

5.3. Verpackungs- und Versandkosten, die grundsätzlich der Kunde trägt, werden den Preisen hinzugerechnet.

5.4. Der Versand der Ware erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse, und zwar nach Wahl des Kunden gegen Nachnahme oder Vorausüberweisung auf das dem Kunden  mitgeteilte Konto des Universitätsklinikums Heidelberg. Auf Wunsch des Kunden kann auch ein Termin zur Abholung der Ware gegen Barzahlung vereinbart werden.

5.5. Der Versand der Ware an den Kunden erfolgt nach Möglichkeit innerhalb von acht Werktagen ab Zahlungseingang.

5.6. Mit Eingang der Bestellung wird die Ware von uns für den Kunden reserviert. Erfolgt eine Zahlung nicht innerhalb von einer Woche ab Vertragsabschluß, so behält sich das Universitätsklinikum eine anderweitige Verfügung über die Ware vor.

5.7. Die Ware wird im Regelfall als versichertes Postpaket geliefert. Wünscht der Kunde ausdrücklich eine andere, nicht versicherte Versendungsart, so werden wir diese auf das ausschließliche Risiko des Kunden durchführen. Soweit es sich um Kleinteile oder Teile von geringem Wert handelt, werden wir die im Einzelfall für den Kunden jeweils günstigste Versandart wählen, es sei denn der Kunde verlangt auch in diesem Fall die Versendung der Ware als versichertes Paket auf seine Kosten.
Für den Inlandsversand wird bei Versendung per Postpaket oder Paketdienst und Vorauskasse des Kunden eine einheitliche Versandkostenpauschale (inklusive Verpackung und Versicherung) in Höhe von EUR xxx,00 und bei Nachnahme in Höhe von  EUR xxx,00 erhoben. Kleine Teile werden  je nach Gewicht und Größe als Maxibrief für EUR 2,99 verschickt. Versandkosten in andere Länder werden nach tatsächlichen Gebühren berechnet.
Für besonders sperrige oder schwere Sendungen, die die Post nach ihren Bedingungen nicht mehr befördert, werden die jeweils tatsächlich anfallenden Frachtkosten berechnet. Hinzu kommen die von der Post gegebenenfalls erhobenen und vom Kunden zu tragenden Zustell- und Nachnahmegebühren.
Für den Versand ins Ausland gelten die in der Anlage zu diesen Bedingungen aufgeführten Versandkostenpauschalen. Bei Versendungen in Länder außerhalb der EU ist der Kunde für die ordnungsgemäße Einfuhrverzollung auf seine Kosten verantwortlich.

5.8. Hat der Kunde in der Frist von Ziffer 7.7 mitgeteilt, daß die Ware auf dem Postweg beschädigt oder verloren gegangen ist, so wird das Universitätsklinikum Heidelberg unverzüglich Ersatzansprüche  anmelden oder Nachforschungsanträge hinsichtlich des Verbleibs der Ware stellen. Es ist nicht verpflichtet, eine Ersatzlieferung an den Kunden durchzuführen oder den Kaufpreis an den Kunden zurückzuerstatten, solange der Transportschaden nicht eindeutig festgestellt oder das Nachforschungsverfahren noch nicht abgeschlossen wurde.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Sollte im Ausnahmefall eine Lieferung aufgrund entsprechender schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden nicht gegen Vorkasse erfolgen, so geht das Eigentum an der gelieferten Ware erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. Vor Eigentumsübergang ist der Kunden zu Verfügungen über die Ware nicht berechtigt. Solange das Universitätsklinikum Heidelberg noch Eigentümer der Ware ist, hat der Kunde uns unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Rechte an der Ware, gleich welcher Art, geltend machen.

 

7. Gewährleistung

7.1. Gemäß § 437 BGB hat der Kunde bei Mängeln an der gelieferten Sache zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung, d.h. er kann nach seiner Wahl die Nachbesserung der gelieferten Sache oder eine Ersatzlieferung verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die getroffene Wahl dem Universitätsklinikum Heidelberg in deutlicher Form mitzuteilen. Erst nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen unsererseits stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, wie Minderung des Kaufpreises und Rücktritt vom Vertrag, zu.

7.2. Entscheidet sich der Kunde bei defekter Neuware für eine Nachbesserung (Reparatur), so hat er die Ware auf Verlangen des Universitätsklinikum Heidelberg - zur Unterstützung einer zügigen Abwicklung des Gewährleistungsfalls - unmittelbar an den Hersteller zu senden, dessen Anschrift dem Kunden von Pro-Digital unverzüglich mitgeteilt wird. Das Universitätsklinikum Heidelberg erstattet dem Kunden die hierbei anfallenden Versandkosten, sofern der Hersteller nicht selbst eine Erstattung vornimmt.

7.3. Gewährleistungsrechte sind grundsätzlich ausgeschlossen bei Waren, die ausschließlich als historische Sammlerstücke ohne Funktionsgarantie verkauft und als solche bezeichnet werden.

7.4. Angaben zur Funktion und Anwendung von Neu- und Gebrauchtware oder sonstige technische Auskünfte erteilen wir nach bestem Gewissen und aufgrund vorhandener Erfahrungen. Diese Angaben stellen jedoch grundsätzlich keine Beschaffenheitsgarantie für die Ware dar.

7.5. Das Universitätsklinikum Heidelberg ist berechtigt, Leistungen aus Gewährleistung davon abhängig zu machen, daß der Kunde die schadhafte Ware zuvor an das Universitätsklinikum Heidelberg oder den Hersteller zurücksendet und eine Überprüfung der Reklamationen ermöglicht. Stellt sich heraus, daß ein Fehler trotz eingehender Prüfung nicht feststellbar ist oder stellt sich heraus, daß der Fehler vom Kunden selbst verursacht wurde, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dem Kunde wird die Ware dann in defektem Zustand zurückgesandt, es sei denn er hat sich zuvor schriftlich zur Übernahme der Reparatur- und Versandkosten bereit erklärt.

7.6. Als Garantienachweis genügt die Vorlage einer Rechnungskopie.

7.7. Transportschäden können grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn sie dem Universitätsklinikum Heidelberg vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 48 Stunden nach Erhalt der Ware, schriftlich oder per Email angezeigt werden, wobei es zur Fristwahrung auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige ankommt.

 

8. Haftung

Eine über die Regelungen in Ziffer 7 hinausgehende Haftung des Universitätsklinikum Heidelberg für unmittelbare oder mittelbare Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund und soweit gesetzlich zulässig - ist ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem arglistigen Verschweigen eines Mangels oder auf dem Fehlen zugesicherter Beschaffenheit.

 

9. Höhere Gewalt

Für den Fall, daß das Universitätsklinikum Heidelberg die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist das Universitätsklinikum Heidelberg für die Dauer der Hinderung von der Leistungspflicht befreit. Ist dem Universitätsklinikum Heidelberg die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitere Rechte stehen dem Kunden in diesem Fall nicht zu.

 

10. Sonstiges

10.1. Von diesen Bedingungen abweichende oder diese Bedingungen ergänzende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10.2. Das Universitätsklinikum Heidelberg wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Teledienstedatenschutzgesetzes, beachten.

10.3. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10.4. Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des "Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980" ist ausgeschlossen.

10.5. Erfüllungsort ist Heidelberg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Heidelberg, sofern der Kunde "Unternehmer" im Sinne des § 14 BGB ist. In allen anderen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

 

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